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alexking
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xPSP  § Custom Firmware


Der Artikel beschäftigt sich mit Rechtsfragen rund um die Custom Firmware (im weiteren Verlauf CFW abgekürzt).


Custom Firmware an sich schon illegal ?

Eine CFW auf der PSP zu installieren, ist keine strafbare Handlung. Da die PSP euer Eigentum ist, könnt ihr damit anstellen, was ihr wollt. Seine Beschränkung findet dies nur in den Bestimmungen der Garantie. Wer eine CFW installiert, verliert die einjährige Garantie auf sein Gerät und steht bei einer etwaigen Reparatur dumm da.

Zwar könnte man vor der Reparatur wieder eine offizielle Firmware aufspielen, doch zieht dies zwei Restriktionen mit sich. Zum einen begeht ihr damit einen Betrug, da ihr Sony rechtswidrig über den Zustand des Gerätes täuscht, in Absicht einen Vorteil daraus zu gewinnen. Und zum anderen hat die PSP eine interne History, auf der die 4 zuletzt installierten Firmwares mit einer MD5 Checksumme hinterlegt sind. Dies bedeutet konkret, dass man etwa auch noch eine zuvor installierte 5.50 GEN nachweisen kann, wenn ihr die PSP mit einer offiziellen 6.00 zur Reparatur einreicht.


Download und Verbreitung

a) Download
Kommen wir zuerst zum Download. Hierbei muss man unterscheiden zwischen einer bereits fertig gepatchten Firmware, die oft als Easy-Installer angeboten wird und dem CFW-Aufsatz, den man in Verbindung mit der offiziellen EBOOT selbst zur CFW macht.

Die Firmware der PSP ist urheberrechtlich geschützt. Urheberschutz bedeutet sowohl, dass ein Gegenstand nicht rechtswidrig für eigene Zwecke genutzt werden, aber auch, dass dieser nicht in geänderter Form verwertet werden darf.
Eine fertige CFW ist letztendlich nichts anderes als eine manipulierte offizielle Firmware. Daher ist der Download von sogenannten Easy-Installern umstritten. Der Download des CFW-Aufsatzes ist legal, könnte aber durch ein engeres Urheberrecht zukünftig ebenfalls verboten werden.


b) Verbreitung
Ach hierbei gilt erneut die Unterscheidung zwischen fertiger CFW und den CFW-Aufsätzen, die man zumeist auf Seiten runterladen kann. Eine fertige CFW ist rechtlich als Plagiat zu werten, da sie aus einem kopierten und veränderten Inhalt besteht. Dies fällt unter den Tatbestand des § 107 UrhG.

Legal ist es hingegen CFW-Aufsätze anzubieten, aus welchen sich die Anwender in Verbindung mit der originalen Eboot selbst eine CFW erstellen. Dies beruht auf einer Gesetzeslücke im Urheberschutz.

Das Anbieten von offiziellen Firmwares zum Download ist dadurch legalisiert, das Sony dies selbst öffentlich und ohne Erbringung einer Gegenleistung realisiert. Auf eine Aufforderung von Sony hin, müssen allerdings auch Downloads zu offiziellen Firmwares entfernt werden.


Downgrade-Service rechtswidrig ?
Problematisch sind weiterhin auch die hiesigen Downgrade-Shops.
Diese bieten gegen Vergütung das Downgraden bzw. Aufspielen einer CFW an. Zum einen muss man anführen, dass es sich dabei um ein kommerzielles Geschäft handelt, was über das Urheberrecht bereits stärker sanktioniert wird als kostenloses Verbreiten.

Zum anderen wird hier eine Handlung für einen anderen vorgenommen. Damit fällt die Rechtfertigung des Rechts auf Eigentum weg. Bei einer Übergabe seiner PSP an einen Shop wird dieser Besitzer aber nicht Eigentümer des Gerätes.

Differenzieren muss man in diesem Fall, um welche Leistung es sich nun handelt. Entweder beinhaltet die Leistung das Aufspielen der CFW und damit eine rechtswidrige Verbreitung, oder sie ist lediglich als Downgrade/Unbrick zu sehen. Folgt man der zweiten Variante führt dies zur Straflosigkeit.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn statt einer CFW die Firmware 1.5 aufgespielt würde - aber dies machen nur noch die allerwenigsten Shops.

Wie ihr seht ist auch hier wiederum das Gesetz nicht ausreichend ausgestaltet und lässt viel Interpretationsspielraum. Eine Verschärfung de Urheberrechts wird seit jeher heftig diskutiert.


Rechtsstand: Siehe letzte Bearbeitung



Copyright pspking.de




...




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.04.2012 18:52 von alexking.

18.02.2008 12:48
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Beitrag: #2
RE: § Custom Firmware

danke!
rechtlicher Hintergrund ist für mich auch immer interessant. Will immer alles wissen *G*
Aber ich meine in den AGBs gelesen zu haben, dass es schon verboten sei, sich Information über die Funktionsweise der Firmware anzueignen und sie zu manipulieren. Insofern wäre ein Einspielen einer CFW schon illegal, weil das dieses voraussetzt Wink


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Beitrag: #3
xPSP  RE: § Custom Firmware

poedel :
danke!
rechtlicher Hintergrund ist für mich auch immer interessant. Will immer alles wissen *G*
Aber ich meine in den AGBs gelesen zu haben, dass es schon verboten sei, sich Information über die Funktionsweise der Firmware anzueignen und sie zu manipulieren. Insofern wäre ein Einspielen einer CFW schon illegal, weil das dieses voraussetzt Wink


Ein Verstoß gegen AGBs ist noch keine strafbare Handlung.
Diese Geschäftsbedingungen kann jeder nach seinem Belieben formulieren.
Eine Relevanz haben diese nur bei Kaufverträgen, was vor allem beim Versendungskauf übers Internet gilt.

Das Aufspielen der CFW wäre allein schon durch Art. 2 GG (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) geschützt. Dieser greift immer solange kein allgemeines Gesetz ihm entgegensteht. AGBs geltem im Rechtssinne nicht als Gesetz.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2008 14:35 von alexking.

18.02.2008 14:19
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Beitrag: #4
RE: § Custom Firmware

auch wenn das jetzt aus einem anderen Bereich kommt, weißt du vielleicht, ob es sich da ähnlich verhält:
Eine Dbox, ursprünglich mal mit Premiere World Verträgen ausgeliefert kann im Normalzustand nur BetaNova™ zertifizierte Firmware ausführen. Man bringt sie in den Debug Modus, um dies zu umgehen. Man kann das mit der PSP mit dem K-Exploit vergleichen. Das widerspricht jetzt auch den AGB der Premiere Medien GmbH, ist aber wenn ich das richtig verstehe kein strafbarer Akt. Richtig?


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18.02.2008 19:44
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Beitrag: #5
xPSP  RE: § Custom Firmware

Nein, kein strafbarer Akt aber bei einem Abo hat Premiere das Recht den Vertrag aufzulösen. Wird ein Kopierschtutz geknackt, ist es hingegen strafbar.

Davon abgesehen könntest du aber ein Problem bekommen, wenn Premiere den Decoder nur an dich verliehen hat. Ich weiß, dass sie dies früher so gehandhabt haben. Hierbei würdest du dann einen Vertragsbestandteil des Leihvertrags nach §598 BGB verletzten und der Verleiher hätte einen Schadensersatzanspruch neben der Leistung aus §280 BGB


Rechtliche Grundlage:

Zitat:
§ 602 Abnutzung der Sache
Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.

§ 603 Vertragsmäßiger Gebrauch
Der Entleiher darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne die Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2008 21:02 von alexking.

18.02.2008 20:01
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Beitrag: #6
RE: § Custom Firmware

bor, alex... wie merkst du dir das?! ich kenn höchstens nen blinden Schöffenrichter - aber der hat auch nicht so viel an Paragraphen im kopf... Nagut, du studierst ja. Aber mal ne frage von mir: Wenn man jetzt einen gehackten Reciver hat, der Premiere OHNE ABO decodiert, is das auch illegal?


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Fals Bedarf nach nem Down/Upgrade oder Jailbreak-Service besteht: schick PM. Ich wohne bei Wetzlar, in Marburg im Internat.
02.11.2009 15:54
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Beitrag: #7
xPSP  RE: § Custom Firmware

ingwie2000 :
bor, alex... wie merkst du dir das?! ich kenn höchstens nen blinden Schöffenrichter - aber der hat auch nicht so viel an Paragraphen im kopf... Nagut, du studierst ja. Aber mal ne frage von mir: Wenn man jetzt einen gehackten Reciver hat, der Premiere OHNE ABO decodiert, is das auch illegal?


Das Kaufen ist nicht illegal, die Nutzung aber schon.
Zwar ist ein Betrug nach § 263 StGB nicht einschlägig, da Premiere gar keine Kenntnis hat und somit auch kein für den obj. TB notwendiger Irrtum entstanden ist, doch greift hier der Auffangtatbestand des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB.




02.11.2009 16:06
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Beitrag: #8
RE: § Custom Firmware

Eigentlich ist eine Custom Firmware, keine modifizierte Firware u. desswegen besteht keine Strafe des Urheberrechts.

Da in der CFW eigentlich nur, sich zusatz Module befinden, die wie ein Tool ähnelt.


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Beitrag: #9
xPSP  RE: § Custom Firmware

HomerTheKing :
Eigentlich ist eine Custom Firmware, keine modifizierte Firware u. desswegen besteht keine Strafe des Urheberrechts.

Da in der CFW eigentlich nur, sich zusatz Module befinden, die wie ein Tool ähnelt.


Das ist falsch, da nicht nur Dateien hinzu geschrieben, sondern auch bestehende ersetzt werden und dies tangiert eindeutig das Urheberrecht.
Außerdem kann in bestimmten Fällen sogar das bloße Hinzufügen ausreichend sein, wenn die Inhalte fest verschmelzen, was man hierbei annehmen kann.




22.12.2009 15:39
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Beitrag: #10
xPSP  RE: § Custom Firmware

Mhh das ist wohl schlecht wenn das noch eingeschränkt würde aber wird es nie so sein und wenn hat man doch Kontakte die einem auch solche sachen besorgen oda ? Wink

Und ich selbst habe alles auf meiner 120 GB Festplatte droben,

22.12.2009 15:56
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Beitrag: #11
RE: § Custom Firmware

Also wäre es praktich eine eigene Firmware die nicht Modifiziert ist,zu erstellen?


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Beitrag: #12
xPSP  RE: § Custom Firmware

Eine Eigene Firmware ohne modifizierung ist erstens nicht lauffähig da du auch einen eigenen Kernel brauchst und zweitens vollkommen nutzlos da sie dann keienrlei isos cso umd´s oder sonstiges abspielen könnte.

MFG




Bestes Zitat von HTK
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Beitrag: #13
RE: § Custom Firmware

Theoretisch kann jede FW Isos abspielen, dafür benötigt man nur die bestimmten Programme bzw. ein Emulator.

Ein Betriebssystem kann auch unter jedes System installiert werden, nur wenn die bestimmten Systemvorrausetzungen dafür stimmen.

Alex dann ist jede Custom Firmware ein verstoß gegen § UrhG?


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Beitrag: #14
RE: § Custom Firmware

Nein, eine CFW ist nicht illegal, da nur die Möglichkeit besteht ISO's abzuspielen, was nicht gleich heißt, dass du wirklich welche abspielst.
Wie beim Internet. Nur weil du eine Internetverbindung hast und den möglichen Zugriff auf kostenlose Filme hast, heißt das lange noch nicht, dass du wirklich welche lädst.


Tippfehler sind Specialeffekte meiner Tastatur Big Grin
24.12.2009 22:11
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RE: § Custom Firmware

Da das Gesetz sich um weitere VERBRECHEN gegen § UrhG nichtgern kümmert, ist es scheinbar ihnen egal wessen Filme man sich an schaut,es komt darauf an, welches Material an Film.

Ein Film bei Seiten wie Kino.*o sind nicht gleich illegal, da der Inhalt nicht zum bestimmten Ort gehört, da die meisten eh nur aufnahmen sind, auserdem finde ich es eigentlich egal, da die Filme die meist im Kino laufen, eh FreeTV laufen werden.


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