Nach dem RTL in dem Magazin "Exklusiv" die Gamescom Besucher als stinkend, hässlich und süchtig bezeichnet haben, und die Zuschauer in verschiedene "Nerd-Levels" eingeteilt haben und heute morgen im Morgenmagazin versucht haben fremde Frauen auf die Männer zu schicken, um mit denen trotz des bezahlten Tickets ein Eis essen zu gehen, haben sie sich heute auf der Offiziellen RTL Startseite entschuldigt, so RTL:
RTL :
Die Verallgemeinerung und Überzeichnung des Beitrags war ein Fehler. Wenn wir damit Gefühle verletzt haben sollten, entschuldigen wir uns ausdrücklich dafür. Der bei facebook privat gepostete Kommentar des RTL-Redakteurs war ausschließlich dessen private Meinung und in keinster Weise die von RTL.
Zusätzlich gab es noch eine persönliche Entschuldigung des zuständigen Redakteurs:
Zitat:
Über 100 Mails heute haben mir gezeigt, dass ich die Wirkung meines Beitrags zur Gamescom ganz falsch eingeschätzt habe. Der sollte lustig werden. Das ist mir gründlich misslungen. Ich wollte niemanden beleidigen oder verletzen. Dass das jetzt dennoch geschehen ist, tut mir sehr leid. Die anschließende Diskussion auf meiner privaten Facebook-Seite über den Beitrag und die Reaktionen darauf war hitzig. Meine Äußerungen dort waren unüberlegt. Auch dafür möchte ich mich entschuldigen.
ist doch unwichtig ob die sich entschuldigen, das kind is bereits inen brunnen gefallen.
Meiner Meinung nach ist der Bericht WESENTLICH zu weit gegangen
Grundgesetz, Artikel 1 :
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Das nimmt RTL wohl nicht allzu ernst.
StGB (Strafgesetzbuch) §130 "Volksverhetzung :
"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
...und das auch nicht.
Was darf sich das private Fernsehen noch alles erlauben??
alter bei den ganzen rtl threads hätt ich den fast übersehn xD
BTT:wenn man z.B. zu spät zu einem terminkommt und sich entschuldigt ist das eine sache aber wenn rtl absichtlich leute diskriminiert und dann im nachhinein noch so einen beitrag raushaut wo tussen rumgehen und die männer von der gamescom zu holen nur weil sie wissen das sie die männer am ende eh wieder als vollpfosten darstellen können weil sie nicht weg wollen.
so eine entschuldigung kann und will ich ernsthaft nicht annehmen!
ich glaube ich zünde rtl an und entschuldige mich am ende dann komm ich wahrscheinlich auch straffrei davon!
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.08.2011 15:49 von xXPizzaNinjaXx.
ist doch unwichtig ob die sich entschuldigen, das kind is bereits inen brunnen gefallen.
Meiner Meinung nach ist der Bericht WESENTLICH zu weit gegangen
Grundgesetz, Artikel 1 :
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Das nimmt RTL wohl nicht allzu ernst.
StGB (Strafgesetzbuch) §130 "Volksverhetzung :
"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
...und das auch nicht.
Was darf sich das private Fernsehen noch alles erlauben??
http://de.wikipedia.org/wiki/Denial_of_Service#Rechtliche_Situation
Wenn wir schon mit Gesetzen um uns schmeißen.
Selbstjustiz kommt auch noch dazu.
witzig.
falls du auf die batch anspielst,
das war (ist) eine relativ nutzlose ping-spam funktion.
ungefähr so effektiv wie auf die seite gehen (im browser)
und dann andauernd F5 hämmern. Zählt das als DoS attacke?
ist das verboten? nein.
Im TV wollen sie sich wohl nicht entschuldigen? Dann müssten sie ja vor der breiten Masse eingestehen dass sie einen Fehler gemacht haben. Wenn sie es wirklich nicht so gemeint haben dann wäre eine Entschuldigung im Fernsehen das Mindeste.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.08.2011 16:45 von thewolf16.